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Jagdhunde

Hundegruppe des KJV TBB


brauchbarkeitspruefung_2017

Man braucht gute Jagdhunde, um die Jagd waid- und tierschutzgerecht auszuüben. Junge Jagdhunde müssen eine umfängliche Ausbildung absolvieren, an deren Ende sie geprüft werden. Nur geprüfte Hunde dürfen im Jagdgebrauch eingesetzt werden.

Jedoch kann längst nicht jeder Hund alle Aufgabenbereiche der Jagd meistern. Je nach Einsatzgebieten gibt es unter den Hunderassen Allrounder und Spezialisten.

Die Tradition der Jagdhunde ist alt. Schon in der Zeit um 10.000 vor Christus begleiteten Vierbeiner den Menschen bei der Jagd und auch heute noch beherzigen viele Jäger den Leitspruch: „Jagd ohne Hund ist Schund“.

Die Ausbildung findet unter anderem im sogenannten Schwarzwildgatter statt: An handzahmen Wildschweinen müssen die Hunde beweisen, dass sie sich nicht selbst gefährden, aber die Schweine finden und in Bewegung setzen können. Wissenschaftliche Stresstests haben gezeigt: Die Wildschweine interessiert das wenig.

Solidaritätsfonds für Jagdhunde


Der Kreisjagdverein Tauberbischofsheim e. V. unterhält seit September 2014 einen Solidaritätsfond zur teilweisen Übernahme von Tierarzt- und Tierklinikkosten für im Zuge der Jagd zu Schaden gekommene Jagdhunde. Es ist selbstverständlich, dass nicht alle Kosten übernommen werden können. Es soll aber eine Anerkennung für Jäger und Hundeführer sein, die ihre Hunde der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Der Fonds kommt nur Mitgliedern des Vereins zu Gute.

• Zu diesem Zweck hat der Kreisjagdverein Tauberbischofsheim ein Konto eingerichtet, auf das jährlich 2500 € aus der Vereinskasse eingezahlt werden.

• Einen Anspruch haben nur geprüfte Jagdhunde, oder solche, die eine erfolgreiche Übung im Saugatter absolviert haben und nachweisen können.

• Die eingehenden Anträge werden gesammelt und zum Ende des Jagdjahres ausbezahlt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Zahl der eingehenden Anträge.

• Über die Verwendung dieser Mittel bestimmt der Hundeobmann im Einvernehmen mit dem Kreisjägermeister und dem Schatzmeister.

• Spenden für diesen Zweck sind gegen Spendenbescheinigung jederzeit willkommen.

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Zuletzt aktualisiert: 04.09.2022